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Umfrage bei den Landtags-Parteien zur Landtagswahl am 27. März 2011
Der Landesverband der Freien Wähler hat im Dezember 2010 eine Umfrage bei den im Landtag vertretenen Parteien zur Landtagswahl durchgeführt.
Nachfolgend werden die gestellten Fragen bzw. Forderungen und die Antworten der Parteien (in alphabethischer Reihenfolge) dargestellt:
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Forderung der Freien Wähler: |
CDU |
FDP |
Grüne |
SPD |
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1. Kommunalkammer |
Eine solche Kammer stünde in Konkurrenz zum
verfassungsrechtlich abgesicherten Anhörungsrecht der kommunalen Landesverbände,
würde Entscheidungsverfahren schwerfälliger und komplizierter machen und
den Landtag schwächen. Zudem bedürfte die Einrichtung einer Kommunalkammer
einer Änderung der Landesverfassung. Das Volk muss u. a. in den Ländern eine
Vertretung haben, die aus allgemeinen, |
Die Einrichtung einer Kommunal-Kammer halten wir
nicht für erforderlich. Bereits jetzt sind die kommunalen Landesverbände
am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ihre Stellungnahmen stellen wichtige Aspekte
des weiteren politischen Handelns dar.
Im Jahr 2008 hat der Landtag zur weiteren Stärkung der Beteiligungsrechte der
kommunalen Landesverbände mit dem Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips
eine Regelung getroffen, die die Konsultation der kommunalen Landesverbände bei
Regelungsentwürfen der Landesregierung oder der Ministerien vorschreibt, die dem
Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips nach Artikel 71 Abs. 3 der Verfassung
des Landes Baden-Württemberg unterfallen. |
Die Forderung nach einer zusätzlichen Kammer als weiteres Gremium im Gesetzgebungsverfahren verstehen wir vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen sehr gut. Bevor wir die Gesetzgebungsverfahren aber in dieser Weise weiter formalisieren, möchten wir gerne alle Möglichkeiten, die das erweiterte Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung und das damit verbundene neue Konsultationsverfahren mit sich bringen, nutzen und bei Bedarf verbessern. |
Vor dem Hintergrund der ab 2016 eingeführten
Inkompatibilität ist es durchaus zu diskutieren, ob die Beteiligung der kommunalen
Vertreter in der Landespolitik dann noch hinreichend gewährleistet sein wird.
Mit Blick auf frühere Diskussionen zur Einführung einer Kommunal-Kammer ist
festzustellen, dass die Beteiligungsrechte der Kommunalen Spitzenverbände, insbesondere
das Anhörungsrecht, inzwischen verfassungsrechtlich verankert und qualifiziert
ergänzt wurden. Ebenso wurde das Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich
abgesichert. Darüber hinaus stehen die Kommunalen Spitzenverbände und sonstige
kommunale Vertreter auch schon heute in engen Kontakt mit der Regierung und allen Fraktionen
des Landtags, so dass über gesetzlich verankerte Beteiligungsrechte hinaus viel
Raum für Diskussionen gegeben ist. |
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2. Kommunalwahlrecht |
Die CDU Baden-Württemberg wird das Kumulieren und Panaschieren sicher nicht abschaffen. Die Zulassung von Doppelkandidaturen für Kreistagswahlen ist geltende Rechtslage und insbesondere dem Koalitionspartner ein Anliegen gewesen. Über eine diesbezügliche Änderung des Wahlrechts kann man mit der CDU reden. |
Die Erfahrung der letzten Kommunalwahl hat gezeigt, dass die Bürger insbesondere dann von der Möglichkeit Gebrauch machen, Bewerber für den Kreistag zu wählen, die nicht im jeweiligen Wahlkreis wohnen, wenn diese in anderer Weise (Betriebssitz, Praxis, anderer Arbeitsplatz; früherer Wohnsitz) dem Wahlkreis verbunden sind. Dagegen kann aus unserer Sicht nichts eingewandt werden. Dass die Möglichkeit einer zweifachen Kandidatur es daneben den kleineren Parteien und Wählervereinigungen erleichtert, vollständige Listen aufzustellen, so dass bei einer unveränderten Abgabe des Stimmzettels keine Stimmen verloren gehen, ist ein - gerade bei weniger bewerberstarken Parteien durchaus erwünschter - Nebeneffekt. |
Das Wahlrecht für die Kreistage wurde in der letzten Legislaturperiode auf Betreiben der FDP verändert. Wir Grünen haben keinen Anlass, diese Wahlrechtsänderung zu befürworten. |
Die SPD unterstützt diese Forderungen. |
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3. Bürgermeister im Kreistag |
Wir teilen Ihre Forderung: Das Engagement der Bürgermeister in den Kreistagen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten seit Bestehen unseres Landes bewährt. Angesichts des zwischen dem Landkreis und den Kreisgemeinden bestehende Aufgaben-, Planungs- und Finanzverbundes können die in den Kreistag gewählten Bürgermeister dort einen wichtigen Beitrag leisten. Sie bringen Sachverstand und Erfahrung ein, die für die Arbeit der Kreistage wertvoll sind. Wir lehnen eine gesetzliche Regelung ab, die die Unvereinbarkeit des Amts des Bürgermeisters kreisangehöriger Gemeinden mit der Ausübung eines Kreistagsmandats vorsieht. |
Der Sachverstand von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist in den Kreistagen ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Auch wenn verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Weiterführung der bisherigen Regelung ins Feld geführt werden können, überwiegen sicherlich die Praktikabilitätsgesichtspunkte zum Wohle einer professionellen politischen Gestaltung auf Kreisebene. Dazu zählt nicht zuletzt, dass die Bürgermeister bei einem Kreishaushalt, der weitgehend durch eine Umlage bei den Gemeinden finanziert wird, schon aus dem Grund für den Kreistag kandidieren können sollten, um auf die Haushaltsgestaltung Einfluss nehmen zu können (und eine finanzielle Überforderung ihrer Gemeinden durch die Kreisumlage abwehren zu können). |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass die Kontrollinstanzen auf Kreisebene künftig unabhängig sein müssen um etwa Vorgaben aus dem Baurecht konsequent umsetzen zu können. Das spricht dafür, dass BürgermeisterInnen künftig nicht mehr in den Kreistagen vertreten sind. |
Die SPD ist der Auffassung, dass die gleichzeitige Ausübung eines Amts als Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister einer Gemeinde, die der Rechts- und Dienstaufsicht des Landratsamts untersteht und eines Kreistagsmandats durchaus zu Interessenkonflikten führen kann. An dieser Stelle ist zu prüfen, ob es eine Lösung gibt, die es engagierten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auch weiterhin ermöglicht, im Kreistag ein Mandat zu übernehmen. Zu denken wäre hier zum Beispiel an eine Volkswahl der Landräte. |
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4. Gewerbesteuer |
Sicherheit brauchen die Kommunen auch im Bereich der Steuereinnahmen. Die Einnahmen unserer Städte und Gemeinden müssen verstetigt werden. Wir setzen uns seit Jahren für eine Beseitigung ertragsunabhängiger Elemente der Gewerbesteuer ein. Gerade in wirtschaftlich kritischen Zeiten, in denen keine oder nur geringe Gewinne erzielt werden, kann es dadurch zu einer Substanzbesteuerung kommen, die das betroffene Unternehmen in seiner Existenz gefährden kann. |
Wir wollen die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben aus eigener Kraft mit einer hinreichenden eigenen Finanzkraft zu bewältigen, und wollen zu diesem Zweck eine aufkommensneutral ausgestaltete große Gemeindefinanzreform umsetzen, die die Gewerbesteuer abschafft und den Kommunen stattdessen einen 12%igen Anteil an der Umsatzsteuer und ein eigenes Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer gewährt. Dies bewirkt eine höhere Stabilität der Einnahmen der Kommunen als sie die konjunkturanfällige Gewerbesteuer leisten kann. Das eigenständige kommunale Hebesatzrecht auf Steuern, die sämtliche Bürger und die Wirtschaft betreffen wird, trägt zu einer größeren Bürgernähe in der kommunalen Entscheidungsfindung bei. - Eine Aktivierung" der Gewerbesteuer - auf deutsch: die Einbeziehung weiterer FWLV-LT-Wahl-Auswert-Parteienumfr-2011-Umbruch Seite 4 / 21 ertragsunabhängiger Elemente in die Bemessungsgrundlage und die Ausdehnung der Gewerbesteuer auf weitere Berufsgruppen - wäre mittelstandsfeindlich, weil die Gewerbesteuer sich in Richtung auf eine Substanzbesteuerung hin entwickeln würde. Dies wäre auch das Gegenteil des oben angesprochenen Bandes" zwischen Wirtschaft und Standortgemeinde. |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer aus, um die Bemessungsgrundlage auszuweiten und die Einnahmen zu verstetigen. Des Weiteren wollen wir prüfen, inwiefern innerörtliche unbebaute Grundstücke, bei denen eine Bebauung möglich wäre, mit einer Grundsteuer C versehen werden können, sodass ein finanzieller Anreiz für eine Innenentwicklung vor einer Bebauung im Außenbereich geschaffen wird. |
Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Gewerbesteuer voll umfänglich erhalten bleibt. Deshalb kritisieren wir die Haltung der Landesregierung in der Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene, wo sie zumindest für eine Schwächung der Gewerbesteuer durch Abschaffung der sogenannten Substanzelemente bei der Bemessungsgrundlage eintritt. |
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5. Finanzen der Kommune |
Die CDU in Baden-Württemberg steht für das Subsidiaritätsprinzip. Land und Kommunen haben in der Vergangenheit eine starke und faire Partnerschaft gelebt. Wir wehren uns gegen immer neue Aufgabenübertragungen des Bundes und der Europäischen Union auf die kommunale Ebene. Wo dies geschieht, muss es einen finanziellen Ausgleich geben. Auch hier gilt das Prinzip: Wer bestellt, der bezahlt". Eine Sanierung des Landeshaushalts auf Kosten der Kommunen lehnen wir ab. Vielmehr bieten wir den Kommunen eine Finanzpartnerschaft auf Augenhöhe an. Das Land ist bei Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen zum Ausgleich der Kosten verpflichtet. Dieser Forderung wird die CDU selbstverständlich nachkommen. Insgesamt dürfte die erfreuliche Tatsache, dass es den Kommunen in Baden-Württemberg deutlich besser geht als denen in allen (!) anderen Bundesländern auch dem Umstand geschuldet sein, dass die CDU im Land seit vielen Jahrzehenten die Regierungsverantwortung trägt und eine kommunalfreundliche Landespolitik umsetzen kann. |
In den 11 Jahren der rot/grünen und der schwarz/roten Koalition im Bund sind den Kommunen eine Vielzahl von Aufgaben übertragen worden, ohne einen vollständigen finanziellen Ausgleich zu gewährleisten. Wir wollen erreichen, dass die den Kommunen mit der Hartz-IV-Gesetzgebung zugesicherte Entlastung in einer Größenordnung von bundesweit 2,5 Mrd. und die Übernahme des Mehraufwands bei der Grundsicherung im Alter durch den Bund auch tatsächlich erreicht wird, damit die Kommunen die nötige Leistungskraft erhalten, um den notwendigen Aufbau der Kinderbetreuungsangebote im Kleinkind- und Ganztagsbereich sicherstellen zu können. Und wir wollen dafür sorgen, dass die Kommunen vor einer Übertragung von Aufgaben ohne einen angemessenen finanziellen Ausgleich auch gegenüber dem Bund zuverlässig geschützt sind, und wollen dazu im Verhältnis des Bundes zu den Kommunen einen ähnlich zuverlässigen Mechanismus schaffen, wie ihn das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip im Verhältnis von Land und Kommunen darstellt. Mit der Verschärfung der Präzisierung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung sowie den ergänzenden gesetzlichen Regelungen ist ein Rechtszustand erreicht worden, der eine faire Partnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen sicher gewährleistet. Auch von Seiten der kommunalen Landesverbände ist hieran keine Kritik geübt worden. |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen sich für eine aufgabengerechte und verlässliche Finanzausstattung der Kommunen stark: In Ergänzung der in Artikel 28 des Grundgesetzes aufgeführten Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen fordern wir, eine Mindestfinanzausstattung der Kommunen gesetzlich festzuschreiben und einen Ausgleich für Mehrbelastungen bei zusätzlichen Aufgabenübertragungen gesetzlich zu präzisieren. Die Übertragung von Aufgaben vom Land auf die Kommunen darf nur mit entsprechender Mittelausstattung erfolgen. Das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich muss angepasst werden, sodass die Kommunen für die Kindergartenförderung, für die Förderung der Kleinkindbetreuung und für die seit Einführung der Werkrealschule teurer gewordene SchülerInnenbeförderung einen angemessenen Kostenausgleich erhalten. |
Mit der Grundgesetzänderung im Rahmen der letzten Föderalismusreform wurde im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Neuregelung zum Schutz der Kommunen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch Bundesgesetze getroffen. In Artikel 85 (1) wurde angefügt: Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden." Durch die Änderung der Landesverfassung im Jahr 2008, die mit einer Präzisierung und Erweiterung der Kostenerstattungspflicht des Landes gegenüber den Kommunen in Artikel 71 (3) das sogenannte Konnexitätsprinzip zugunsten der Kommunen gestärkt hat, sollte einer weiteren Belastungsverschiebung vom Land auf die Kommunen ein Riegel vorgeschoben werden. Die SPD hat beide Neuregelungen im Interesse der Kommunen aktiv unterstützt und mit zur Durchsetzung verholfen. Es zeigt sich aber in der Praxis, dass rechtliche Regelungen allein zum Schutz der finanziellen Interessen der Kommunen gegenüber Bund und Land nicht ausreichen. So hat die Landesregierung beispielsweise in den letzten Jahren außerhalb der Konnexitätsregelung regelmäßig bei der allgemeinen Finanzausstattung der Kommunen mit einem zusätzlichen Vorababzug die Kommunen finanziell belastet. Deshalb kommt es in der Praxis nicht nur auf eine entsprechende Gesetzgebung an, sondern vor allem auch auf eine kommunalfreundliche Haltung der Regierung. Die SPD setzt sich dafür ein, dass künftig eine entsprechende kommunalfreundliche Haltung sowohl bei der Gestaltung der allgemeinen Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen als auch bei der Umsetzung des Konnexitätsprinzips die Richtschnur der Landespolitik sein soll. |
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6. Betreuung der Kinder und Jugendlichen |
Für die CDU Baden-Württemberg hat die Wahlfreiheit der Eltern bei der Frage der Betreuung ihrer Kinder oberste Priorität. Wir unterstützen die, die ihre Kinder selbst betreuen möchten, genauso wie diejenigen, die private und öffentliche Betreuungsangebote nutzen. Die CDU steht zum festgelegten Ausbauziel bei der Kleinkindbetreuung mit einer Versorgungsquote von 34 Prozent. Baden-Württemberg hat seit dem Jahr 2003 die Mittel für die Kleinkindbetreuung mehr als verzehnfacht - bis 2014 werden die Landesmittel stufenweise von 60 Mio. Euro im Jahr 2009 auf 175 Mio. Euro ansteigen. Wir sind beim Ausbau der Kleinkindbetreuung bundesweit mit an vorderster Stelle. Wir werden auch in der kommenden Legislaturperiode den weiteren Ausbau der Kleinkindbetreuung unterstützen. Eine CDUgeführte Landesregierung wird sich zu einem Pakt für Chancengleichheit" mit den Kommunen verpflichten, den Einsatz von pädagogischen Assistenten ausbauen, während die Kommunen den Ausbau der Schulsozialarbeit übernehmen. Das schafft Vertrauen und Planungssicherheit für beide Seiten. |
Für den Ausbau der Kleinkindbetreuung stellt das Land aufgrund einer Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden Jahr für Jahr (bis zum Jahr 2013, in dem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht) mehr Mittel zur Verfügung. Ab 2014 werden es (einschließlich der Zuweisungen des Bundes in Höhe von 99 Millionen Euro) jährlich 275 Millionen sein. Dieser Betrag ist für einen Versorgungsgrad von im Landesdurchschnitt 34% der Kinder im Alter von unter drei Jahren kalkuliert. Wenn sich bewahrheiten sollte, dass dieses Ziel nicht ausreicht, um den realen Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken, setzen wir uns FWLV-LT-Wahl-Auswert-Parteienumfr-2011-Umbruch Seite 6 / 21 selbstverständlich dafür ein, dass sich das Land auch darüber hinaus in gleicher Weise an den Kosten des Ausbaus der Kleinkindbetreuung beteiligt. Gegenwärtig allerdings (Stand März 2010) bleibt der Versorgungsgrad im Bereich der Kleinkindbetreuung mit landesdurchschnittlich 18,5% hinter den Erwartungen zurück; Betreuungsangebote für über 40% der Kleinkinder, wie sie in einigen Universitätsstädten zu finden sind, sind noch keineswegs die Regel. |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich anzupassen, sodass die Kommunen für die Kindergartenförderung, für die Förderung der Kleinkindbetreuung und für die seit Einführung der Werkrealschule teurer gewordene SchülerInnenbeförderung einen angemessenen Kostenausgleich erhalten. Das Land muss sich stärker an der Finanzierung der Schulsozialarbeit, der zusätzlichen Stellen für SchulpsychologInnen und der Sprach-, Förder- sowie Ganztagsangebote beteiligen. Wir setzen uns für die verbindliche Einführung des Orientierungsplans ein und wollen den Kommunen weitere Mittel für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren bereitstellen. |
Die SPD teilt uneingeschränkt die Auffassung, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Ganztagesschulen und die Schulsozialarbeit weiter ausgebaut werden sollen und das Land sich dafür stärker als bisher engagieren muss. Die SPD-Landtagsfraktion hat in den letzten Jahren immer wieder entsprechende parlamentarische Initiativen und Anträge bei Haushaltsberatungen gestellt. Die bisherige finanzielle Regelung des Landes mit den Kommunen zum Ausbau der Kleinkindbetreuung reicht bei weitem nicht aus. Die Schulsozialarbeit wurde ursprünglich zu recht vom Land angestoßen, das sich dann aber aus der Mitfinanzierung zurückgezogen hat. Betreuung an Schulen ist aber nach unserer Auffassung auch eine Aufgabe des Landes. Deshalb muss das Land wieder mitfinanzieren. Außerdem sollten die Ganztagesschulen als Regelschulen im Schulgesetz verankert werden und dadurch die dort anfallenden Betreuungsaufgaben vom Land verantwortet und finanziert werden. |
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7. Privatisierung öffentlicher Aufgaben |
Die Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen, die Daseinsvorsorge, muss eine kommunale Aufgabe bleiben. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind zentrale Elemente der örtlichen Daseinsvorsorge. Die kommunale Verantwortung für diese Bereiche ist historisch gewachsen, nach wie vor aktuell und sollte auch nach Meinung der CDU Baden-Württemberg so fortgeführt werden. In welcher Form die Kommune sich dieser Aufgabe der Daseinsvorsorge organisiert, bleibt Aufgabe der Kommunalen Selbstverwaltung. Die Wahlfreiheit der Handlungsform für die Kommune gewährleistet, dass eine optimale Anpassung der Struktur für die Aufgabenbewältigung an die Situation vor Ort ggf. unter Einschluss privatwirtschaftlicher Kompetenzen erfolgt. |
Wir wollen öffentliche Aufgaben überall dort privatisieren, wo private Unternehmen diese Aufgaben in gleicher Weise ebenso gut erledigen können. Staatliche Zwangswirtschaft führt selten zu besseren Leistungen, führt aber oft zu überhöhten Preisen. Längst wird die Entsorgung des Gewerbemülls von privaten Firmen unter staatlicher Kontrolle durchgeführt. Dies hat sich ohne Zweifel bewährt. Ähnlich funktioniert auch die Entsorgung des Hausmülls auf Kreisebene über die Vergabe an private Unternehmen. Im Bereich der Wasserversorgung, als einem der Kernpunkte kommunaler Daseinsvorsorge, sehen wir keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Hier verlassen wir uns auf das Verantwortungsbewusstsein der kommunalen Entscheidungsträger im Rahmen der Subsidiarität. |
Nach Auffassung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN müssen Güter der öffentlichen Daseinsvorsorge allen Menschen zugänglich sein und bleiben. Die Leistungen der Daseinsvorsorge gehören zu den Grundvoraussetzungen für Lebensqualität in modernen Gesellschaften und sind ein Kernbestandteil unseres Gemeinwesens. Zentrale Idee der Daseinsvorsorge ist die Orientierung am Gemeinwohl. Dazu gehören Verund Entsorgungssicherheit, Nachhaltigkeit, Transparenz, Erschwinglichkeit der Leistungen für breite Bevölkerungsschichten sowie der Erhalt von Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards. Der Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge, die Versorgung mit Wasser und Strom, muss durch Betriebe in kommunalem Eigentum wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir GRÜNEN den Trend zur Rekommunalisierung und wollen diesen stärken, z.B. bei der Energieversorgung: Stadtwerke haben nicht nur den Vorteil der Nähe zur lokalen Kundschaft, sondern bieten auch den besten Rahmen für dezentrale Energieerzeugungsstrukturen, den Ausbau erneuerbarer Energien und effektive Energienutzungsplanung. Rekommunalisierungen leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kommunalwirtschaft und bewahren die Handlungsspielräume der Kommunen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Um die kommunale Daseinsvorsorge sichern zu können, brauchen Städte, Gemeinden und Landkreise Gestaltungsspielraum, Planungssicherheit sowie eine solide Finanzausstattung. |
Die SPD teilt die Auffassung, dass die kommunale Daseinsvorsorge nicht leichtfertig einer kurzsichtigen fiskalischen oder bloßen ideologischen Betrachtung zum Opfer fallen darf. Deshalb warnt die SPD die Kommunen vor vorschnellen Privatisierungen. Im Bereich des Wassers sollte das Land durch entsprechende Änderungen in der Gemeindeordnung und beim Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (GKZ) dafür Sorge tragen, dass Privatisierungen in einzelnen Kommunen, die dann über das Wettbewerbsrecht der EU und seine Auswirkungen auf die Zweckverbände nahezu alle Kommunen des Landes betreffen, erschwert und vorab besser über die Folgen informiert werden muss. Die SPD hat entsprechende Vorschläge gemacht. Die bisherige Landesregierung hat leider abgelehnt. |
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8. Moderne Medien |
Die CDU unterstützt die systematische Anbindung an die schnellen Datennetze. Wir sorgen dafür, dass der Ländliche Raum auf dem Weg in die globale Wissens- und Informationsgesellschaft der Zukunft Schritt hält. Schon heute ist Baden-Württemberg in der Förderung der Breitbandversorgung bundesweit führend. Das vom Bund vorgegebene Ausbauziel für das Jahr 2014 - eine Breitbandversorgung für 75 Prozent aller Haushalte mit einer Internetgeschwindigkeit von 50 Megabit - hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland bereits im Juni 2010 erreicht. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Kommunen sowohl die Grundversorgung als auch den Ausbau der Hochleistungsnetze weiter voranzutreiben. Baden-Württemberg wird deshalb auch in Zukunft Haushaltsmittel des Landes für den Ausbau der Breitbandnetze zur Verfügung stellen. |
Im Mittelpunkt unseres medienpolitischen Engagements wird weiter der flächendeckende Ausbau des Internet- Breitbandangebots auch im ländlichen Raum stehen, als wichtiger Bestandteil der ländlichen Entwicklung und Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Baden-Württemberg geht hier mit seiner Breitbandinitiative seit Jahren beispielhaft voran. Wir haben als erstes deutsches Land die Breitbanderschließung der Fläche begonnen und liegen mittlerweile im bundesweiten Vergleich an der Spitze. So haben mittlerweile 74 Prozent der Haushalte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, mit bis zu 100 Megabit pro Sekunde auf der Datenautobahn unterwegs zu sein, Diesen Weg werden wir konsequent weiter beschreiten. |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen auf den konsequenten Ausbau der Netzinfrastruktur. Den Zugang zum schnellen Internet verstehen wir als Bestandteil der Daseinsvorsorge. Wir GRÜNEN wollen Baden- Württemberg europaweit zum Spitzenland beim Netzzugang machen. Angesichts der technischen Weiterentwicklung befürworten wir dabei einen Breitband-Internetzugang, der eine schnelle Datenübertragungsrate gewährleistet. Dafür muss zügig ein Recht auf Breitbandzugang nach schweizerischem und finnischem Vorbild geschaffen werden. In diesen beiden Ländern sind die Internetprovider verpflichtet, allen BürgerInnen eine schnelle Internetverbindung zur Verfügung zu stellen. Davon profitiert besonders der ländliche Raum. |
Wir wollen den Ausbau des Internets unter verstärkter Nutzung der digitalen Dividende vorantreiben, denn mit dieser neuerdings möglichen Funkübertragung nach dem neuen LTE-Standard können auch abgelegene und kleine Siedlungen in den Genuss schneller Internetverbindungen kommen. Zudem müssen natürlich die Bemühungen des weiteren Netzausbaues weitergehen, z.B. durch Verlegung von Leerrohren in den Gemeinden. |
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9. Verkehrsinfrastruktur Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat einer modernen Volkswirtschaft. Der Ausbau von Straßen des Landes und der Öffentliche Personennahverkehr im ländlichen Raum hinkt hinter den Erfordernissen her. Das Land soll dafür verstärkt Mittel bereitstellen. Die Einführung einer PKW-Autobahngebühr, wie in unseren Nachbarländern, ist in diesem Zusammenhang zu überdenken. Die Einnahmen dürfen nur zweckgebunden für den Straßenbau verwendet werden. |
Unzweifelhaft hat Baden-Württemberg einen großen Nachhol- und Ausbaubedarf im Verkehrsbereich. Das gilt insbesondere für die Bundesfernstraßen und den Schienenbereich. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, mehr Mittel nach Baden-Württemberg zu holen. Für uns ist klar: Nach dem Aufbau Ost ist es nun Zeit für den Ausbau Südwest. Aus unserer Sicht ist eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut zu prüfen. Damit könnte der ökologische Umbau der Lastwagenflotte, gerade auch bei kleineren Lkw, unterstützt werden. Die CDU Baden- Württemberg will sich auf Bundesebene auch für die Verwirklichung einer PKW-Vignette einsetzen. Zusätzliche Einnahmen dürfen aber nicht im Haushalt versickern. Sie müssen vollständig den Nutzern der Infrastruktur zu Gute kommen. Daher muss die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) zu einer unabhängigen Gesellschaft zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur weiterentwickelt werden. |
Seit Langem fordern die Liberalen, die Finanzierung
von Verkehrsinfrastruktur auf eine andere Grundlage stellen und setzen uns deshalb
für die Einführung einer Nutzerfinanzierung durch eine Pkw-Maut ein, die
die konjunkturanfällige Steuerfinanzierung weitestgehend ersetzt. Es darf dabei
nicht zu einer Zusatzbelastung für die Bürgerinnen und Bürger kommen.
Langfristig streben wir einen von öffentlichen Haushalten unabhängigen, geschlossenen
Finanzierungskreislauf Straße an. Wir werden uns ferner weiterhin dafür
einsetzen, dass der Bund einen Ausbau Südwest" in seinen Investitionsplanungen
für die nächsten Jahre verankert und sich mehr als in der Vergangenheit seiner
Infrastrukturverantwortung für Baden-Württemberg stellt. Nur so können
dringend erforderliche Ausbaumaßnahmen auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen
zeitnah realisiert werden. Auch streben wir an, die Mittel für den Landesstraßenbau
anhaltend auf ein höheres Niveau zu steigern. Damit können zukünftig
vermehrt notwendige Ortsumfahrungen zügig verwirklichen werden. Bedarfsgerechte
Erhaltung und Unterhaltung der Landesstraßen sind, auch aus Rücksicht auf
nachfolgende Generationen vorrangig zu finanzieren. Trotz der schwierigen Haushaltslage
streben wir langfristig eine stabile Finanzierung des öffentlichen Verkehrs anstreben.
Die dem Land Baden-Württemberg zufließenden Regionalisierungsmittel müssen
künftig vollständig und ausschließlich für Maßnahmen zur
Förderung des ÖPNV eingesetzt werden. |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 95 Prozent senken - auch im Verkehr. Um dies zu erreichen, brauchen wir: ¨ eine integrierte Verkehrsplanung, die auf Verkehrsvermeidung setzt, ¨ eine Verdoppelung der Anteile des umweltorientierten Verkehrs (Fußgängerverkehr, Radverkehr, Bus- und Schienenverkehr) bis 2020, ¨ eine radikale CO2-Reduktion im Straßenverkehr, u. a. durch neue Antriebstechnologien (z.B. E-Autos) und ¨ einen Verzicht auf den Bau neuer Flughäfen und auf den Ausbau der (Regional-) Flughäfen. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und -fernverkehr muss eine verlässliche Alternative zum Autoverkehr werden. Eisenbahn (Regionalzug und S-Bahn), Stadtbahn, Omnibus und Anrufsammeltaxi sind so miteinander zu vertakten, dass jede Gemeinde von 524 Uhr mindestens stündlich angefahren wird. Nachtzüge oder -busse sorgen in den Nachtstunden für mehr Verkehrssicherheit. Auch in den Städten gibt es noch Verbesserungsbedarf. Wir wollen prüfen, wie die erforderlichen Kapazitätserweiterungen ermöglicht und mithilfe des Landes finanziert werden können. |
Der Bericht über den Zustand bei den von der Landesregierung verwalteten Landesstraßen in Baden- Württemberg fällt einfach und bitter zugleich aus: Ein Großteil befindet sich in einem katastrophalen Zustand. Laut aktuellem Straßenzustandsbericht aus dem Jahr 2008 sind rund 44 Prozent der Landesstraßen akut sanierungsbedürftig. Die SPD fordert angesichts dieser denkbar schlechten Bilanz eine schnelle Reaktion. Der Verkehrsbereich muss endlich die Bedeutung erlangen, die ihm zukommt. Schließlich bildet er eine wichtige Grundlage für eine gute Infrastrukturpolitik. Damit ist die wirtschaftliche Entwicklung eng verbunden. Laut einer Studie der ECAD GmbH aus dem Jahr 2008 ist eine gute Straßenanbindung mit 87 Prozent zweitwichtigster Standortfaktor für ein Unternehmen. Insbesondere erhebt die SPD folgende Forderungen: Künftig müssen alle anfallenden Straßenbauinvestitionen einer Priorisierung unterzogen werden. Anders als bei der von CDU und FDP geführten Landesregierung muss es künftig eine klare Rangfolge geben, welche Baumaßnahmen am wichtigsten sind und als erste angepackt werden müssen. Der Verkehrsbereich muss endlich die Bedeutung erhalten, die ihm zusteht. Deshalb muss der Zuschnitt der Ministerien künftig den Verkehr besser berücksichtigen, am besten zusammen mit der Wirtschaft in einem neuen Infrastrukturministerium. Bei der Finanzierung des Straßenbaus muss künftig gelten, dass Mittel in ausreichender Höhe verlässlich fließen. Die Priorität liegt dabei beim Erhalt. Die SPD hält das Resultat der Verkehrspolitik à la CDU insgesamt für niederschmetternd. Allein schon für den Erhalt der Straßen hätten seit 2005 rund 175 Mio. Euro mehr fließen müssen, um die Vorgaben des Generalverkehrsplanes zu erfüllen. Nach Auffassung der SPD muss der Pflege der Straßeninfrastruktur künftig eine höhere Priorität eingeräumt werden, insbesondere sind Straßenschäden frühzeitig zu reparieren, auch damit die anfallenden Sanierungen nicht deutlich teurer werden als das ursprünglich notwendig gewesen wäre. Neben dem Erhalt der Straßen unterstützt die SPD auch den behutsamen Ausbau des Straßennetzes. Allerdings darf dies nicht, wie im neuen Generalverkehrsplan vorgesehen, auf Kosten der Kommunen gehen. Die CDU plant nämlich, den Bau von Ortsumfahrungen durch Umwidmung von Landesstraßen über die Kommunen zu finanzieren. Derzeit erhält die Staatskasse durch Kfz- und Mineralölsteuer inklusive Mehrwertsteuer rund 50 Milliarden Euro, die Lkw-Maut bringt zusätzliche rund drei Milliarden. Eigentlich mehr als genug Geld, um die Infrastruktur des Landes zu erhalten und bei Bedarf auszubauen. Allerdings fließen nur knapp 40 Prozent der durch den motorisierten Verkehr generierten Einnahmen zurück in die Infrastruktur und die Bereitstellung von Verkehrsleistungen wie Regionalzüge und S-Bahnen. Die SPD lehnt eine Pkw-Maut zur Finanzierung von Verkehrsaufgaben ab. Denn die Maut kann die aktuellen Probleme im Verkehrssektor nicht lösen, weder bei der Finanzierung von Straßenbauprojekten noch bei Umweltfragen. Wir wollen stattdessen die Situation auf den Straßen mit einem modernen System zur Verkehrslenkung verbessern. Zudem müssen wir in Berlin auf eine neue Verteilung der Bundesmittel für den Straßenbau drängen. Insbesondere die von der CDU regelmäßig geforderte Vignette ist aus unserer Sicht komplett abzulehnen. Sie hat keine Lenkungsfunktion, begünstigt Vielfahrer und verdrängt Verkehr auf nachgeordnete Straßen. Mit anderen Worten: die Vignette ist weder finanziell, noch sozial und schon gar nicht ökologisch sinnvoll. Es besteht zudem kein Anreiz auf weniger spritfressende PKW umzusteigen. Denn der Fahrer des Kleinwagens zahlt so viel wie der Fahrer der S-Klasse. Das Verursacherprinzip wird somit auf den Kopf gestellt. Außerdem führt die Vignette zu Ausweichverkehren durch die Wenigfahrer" auf nachgeordnete Straßen. Das ist nicht nur ärgerlich für die betroffenen Anwohner, sondern erhöht auch die Unfallgefahr. Aus dieser Vielzahl von Gründen lehnen wir Sozialdemokraten die Vignette ab. Hinzu kommt, dass eine Reduzierung der Mineralölsteuer der Umwelt eher schadet. Ausgerechnet die Steuer, die Vielfahrer am stärksten einbezieht, müsste verringert werden, während die Maut hier eine Verschlechterung bringt. Vor allem Schnellfahrer sowie Vielfahrer auf Bundes- und Landesstraßen würden mit einer solchen Maut offensichtlich nicht erfasst werden. |
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10. Bildungsgerechtigkeit |
a) frühzeitige und vorschulische Förderung
der Beherrschung der deutschen Sprache Auch die CDU ist der Auffassung, dass gute Bildung
nur gelingen kann, wenn jedes Kind die deutsche Sprache beherrscht. Mit dem Programm
Singen - Bewegen - Sprechen" und den Sprachförderangeboten hat die
CDU-geführte Landesregierung vieles auf den Weg gebracht. Die Sprachförderung
ist fester und unverzichtbarer Kernbestandteil frühkindlicher Bildung. Seit dem
Schuljahr 2010/11 übernimmt das Land Baden-Württemberg die Finanzierung der
Sprachförderung in den Kindergärten (allein im Jahr 2011 10 Mio. Euro). Die
CDU-geführte Landesregierung hat sich u. a. für kleinere Fördergruppen
von max. zehn Kindern und kleineres Antragsverfahren stark gemacht. Jedes Kind mit
Förderbedarf soll ein Angebot erhalten. Von den betroffenen Eltern werden wir
im Interesse ihrer Kinder verbindlich einfordern, dass diese Förderangebote auch
wahrgenommen werden. |
Sprachförderung Der Schlüssel für besseren Erfolg in Schule und Beruf ist die frühe, bereits vor der Schule einsetzende Förderung. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen hat Baden-Württemberg den Ausbau der frühkindlichen Förderung eingeleitet und bereits erheblich vorangebracht. Erste Voraussetzung solcher Förderung ist die möglichst frühzeitige Feststellung, ob beim einzelnen Kind ein entsprechender Bedarf besteht. Es war die FDP, die mit besonderem Nachdruck darauf gedrängt hat, ein Verfahren zur Feststellung eines Förderbedarfs vor allem im sprachlichen Bereich flächendeckend einzuführen. Dies findet seit Beginn des Jahres 2009 im Rahmen der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung mit Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die das vierte Lebensjahr vollendet haben. Die Untersuchung muss erfolgt sein, wenn ein Kind das vierte Lebensjahr vollendet hat. Die dabei getroffenen Feststellungen liefern die Entscheidungsgrundlage für Fördermaßnahmen in Kindergarten und Grundschule. Nicht zuletzt auf Drängen der Liberalen werden die Kosten für die Sprachförderung, zur Zeit rund zehn Millionen Euro, seit dem Jahr 2010 aus dem Landeshaushalt bezahlt. Zukünftig wollen wir Liberalen die sprachlichen Fähigkeiten eines jedes Kindes bis zur Vollendung seines vierten Lebensjahrs erheben, die eingeführte Sprachstandserhebung im Rahmen der vorgezogenen Einschulungsuntersuchung insbesondere unter Einbeziehung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Grundschullehrerinnen und -lehrern weiterentwickeln und im Bedarfsfall unmittelbar sich anschließende, passgenaue Sprachförderangebote bereit halten sowie Begabungen frühzeitig erkennen und fördern. Ganztagesbetreuung Die FDP misst der Ganztagesbetreuung einen hohen pädagogischen und sozialpolitischen Stellenwert bei. Wir haben uns deshalb von Anbeginn in der Regierungskoalition von FDP und CDU beharrlich dafür eingesetzt, dass das Ganztagesschulangebot zügig und bedarfsgerecht ausgebaut wird. Schließlich gelang es der FDP, ein Ausbauprogramm des Landes auf den Weg zu bringen, mit dem bis zum Jahr 2014 ca. 40 Prozent der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zu Ganztagsschulen werden sollen in gebundener bzw. teilgebundener Form oder in Form eines offenen Angebots. Auf diese Weise soll für jeden Schüler der Besuch einer Ganztagesschule in erreichbarer Nähe möglich werden. Zur Schaffung der erforderlichen räumlichen Voraussetzungen haben Land und Kommunen ein gemeinsames Investitionsprogramm in der Gesamthöhe von rund einer Milliarde Euro vereinbart. Mit 1224 Standorten im Schuljahr 2009/10 sind inzwischen weit rund ein Viertel aller Schulen des Landes Ganztagesschulen geworden, 129 weitere wurden für das Schuljahr 2010/11 genehmigt. Wir Liberalen wünschen uns auch an dieser Stelle mehr Wahlmöglichkeiten für die Schulen und Schulträger: Jede Schule soll künftig auf Antrag Ganztagesschule werden oder Ganztagesbetreuung anbieten können, was bisher nur für die Haupt- bzw. Werkrealschulen und Gymnasien gilt. Auch sollten die Verantwortlichen vor Ort selbst entscheiden, ob sie Ganztagesschule der offenen oder der gebundenen Form werden wollen. Aufgabe des Landes ist es dabei auch weiterhin, eine angemessene Finanzierung sicherzustellen. Schulsozialarbeit Nach Auffassung der FDP kann die Bedeutung der Schulsozialarbeit für ein gedeihliches Miteinander an den Schulen nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wir müssen unsere Schulen zunehmend als Lebensräume begreifen und sie entsprechend gestalten. Deshalb freuen wir uns, dass die Zahl der Schulsozialarbeiter in Baden-Württemberg kontinuierlich auf rund 700 erhöht wurde. Im Rahmen des Sonderausschusses Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen" konnten im gesamten Bereich deutliche Verbesserungen erzielt werden. Entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses wird bis zum Jahr 2012 die Zahl der Schulpsychologen von 100 auf 200 Stellen landesweit erhöht. Die Zahl der 1600 derzeit tätigen Beratungslehrkräfte wird bis 2016 verdoppelt, was insgesamt 215 Deputaten entspricht. Verdoppelt wird auch die Zahl der 70 derzeit aktiven Gewaltpräventionsberater. Schließlich wird die Gewaltpräventionsarbeit nach Dan Olweus fester Bestandteil des Schulprogramms in allen Schulen. Auch durch diese Maßnahmen wird sich das soziale Klima an unseren Schulen deutlich verbessern. Was die Rechtslage angeht, ist die Jugendsozialarbeit nach § 13 des achten Sozialgesetzbuchs Aufgabe der Jugendhilfe und damit der Kommunen. Die seinerzeit vom Land vorgenommene Bezuschussung der Schulsozialarbeit verstand sich als einmaliger und freiwilliger Beitrag, der als Anschubfinanzierung insbesondere an Schulen in sozialen Brennpunkten dienen sollte. Unabhängig davon halten wir Liberalen an unserem Vorschlag fest, im Rahmen der Personalkostenbudgets den Schulen die Möglichkeit zu geben, auch einen Schulsozialarbeiter einzustellen. Auf diese Weise werden die Schulen bedarfsgerecht Schulsozialarbeit einführen, und das Land leistet indirekt einen Beitrag zur Förderung der Schulsozialarbeit. Differenziertes Schulwesen und Durchlässigkeit/Anschlussfähigkeit Ausgangspunkt liberaler Bildungspolitik ist stets das Individuum mit seinen Stärken und Begabungen, aber auch mit seinen Defiziten und Grenzen. Der Vielfalt der Individuen, ihrer Schwerpunkte, Lernwege und Bildungsbiographien wird nach unserer Auffassung ein vielfältiges, differenziertes und gegliedertes Bildungswesen wie das baden-württembergische am besten gerecht. Vielfalt im Bildungswesen kann nach Auffassung der FDP jedoch nur entstehen und weiterentwickelt werden, wenn die Bildungseinrichtungen eigenständig handeln können. Deshalb setzen wir Liberalen uns beharrlich dafür ein, dass unsere Schulen in ihrer Eigenständigkeit gestärkt werden und ihnen ein Höchstmaß an Entscheidungskompetenz vor allem in Fragen ihres Budgets, ihres Personals und ihrer inhaltlichen wie pädagogischen Ausrichtung überlassen wird. Ein differenziertes Schulwesen kann nach liberaler Auffassung nur erfolgreich den individuellen Lernwegen gerecht werden, wenn es durchlässig ist. Den beruflichen Schulen kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu, indem sie die Angebotspalette möglicher Bildungsbiographien in hohem Maße erweitern und dem Grundsatz Kein Abschluss ohne Anschluss" zur Durchsetzung verhelfen. Die FDP setzt sich deshalb mit Nachdruck für den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der beruflichen Schulen ein. Gleichzeitig gilt es, den Wechsel eines Schülers von einer Schulart in eine andere Schulart bei entsprechenden Leistungen erleichtern, z.B. durch eine reguläre Überprüfung der Grundschulempfehlung am Ende von Klasse 6 und durch reguläre Kursangebote auch für mobilitätsbedingte Schulwechsler vor allem in den Kernfächern. Unterrichtsversorgung/-qualität/wohnortnahe Schulangebote Aufgabe des Staates ist es nach liberaler Auffassung, die Ressourcen für die Sicherung der Unterrichtsversorgung in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2008 hat die Regierungskoalition von CDU und FDP die Qualitätsoffensive Bildung" mit einem Umfang von 528 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Der größte Teil dieser zusätzlich aufgebrachten Haushaltsmittel wird in das Absenken des Klassenteilers investiert, von 33 auf 30 Schüler in dieser Legislaturperiode. Für die kommende Legislaturperiode ist eine Absenkung auf 28 beschlossen, die wir für die Grundschulen bereits zum Schuljahr 2010/11 realisiert haben. Die Unterrichtsversorgung und die Unterrichtsqualität an den Grundschulen ist für uns ebenso ein zentrales Anliegen wie der Erhalt eines wohnortnahen Grundschulangebots, für das die FDP in der ablaufenden Legislaturperiode insbesondere im Bereich der Haupt- bzw. Werkrealschulen gekämpft hat. Hier wie im Bereich der Grundschulen gilt, dass keine Entscheidung gegen den Willen der Verantwortlichen vor Ort getroffen werden darf. Grundsätzlich werden wir Liberalen der Bildung weiterhin Priorität unter allen landespolitischen Handlungsfeldern einräumen, uns Kürzungsabsichten in diesem Bereich widersetzen und durch den Schülerrückgang frei werdende Ressourcen für andere Aufgaben im Bildungsbereich verwenden. Einbeziehung der Eltern Eine gelingende Erziehungspartnerschaft zwischen Kinderbetreuungseinrichtung bzw. Schule und den Eltern ist eine Grundvoraussetzung für den Bildungserfolg der Kinder. Die FDP möchte deshalb mit mehreren Maßnahmen die Mitwirkung der Eltern in Kindergarten- und Schulbelangen stärken. Wir wollen beispielsweise die Eltern im Sinne einer gemeinsamen frühen Bildungsverantwortung in die Fördermaßnahmen für ihre Kinder aktiv einbeziehen. Hier wie an der Schule muss die Elternarbeit gefördert werden, was auch Angebote zur Elternbildung umfassen kann. Dabei möchten wir auch gezielte Angebote für Eltern mit Migrationshintergrund schaffen. Darüber hinaus wollen wir Liberalen die Mitverantwortung der Eltern in schulischen Belangen stärken und ihnen in einer drittelparitätisch besetzen Schulkonferenz weitergehende Mitentscheidungsmöglichkeiten gewähren. Schließlich wollen wir Ortsbeschränkungen bei der Wahl der Schule durch Eltern, insbesondere die Schulbezirke, abschaffen. |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Schule in kommunaler Verantwortung. Wir setzen uns dafür ein, dass Städte und Gemeinden eigene Konzepte für Modellschulen umsetzen können, und wollen die Grundlagen für die Ganztagsschule als Regelschule in kommunaler Verantwortung schaffen. Wir setzen uns für ein ganzheitliches Sprachförderkonzept ein, das in den Alltag der Kinderbetreuungseinrichtungen integriert wird. Das von der Landesregierung vorgeschlagene Testverfahren durch Sprachscreenings, das im Rahmen der Einschulungsuntersuchung eingeführt werden soll, lehnen wir als unzureichend ab. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Sprachtests durch eine systematische Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung der Kinder sowie die dazugehörenden Elterngespräche ersetzt werden. Für die Kleinkindbetreuungseinrichtungen soll der Orientierungsplan in den nächsten fünf Jahren mit den Trägern weiterentwickelt werden und verbindlich gelten. Wir GRÜNEN setzen uns für den Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Ganztagsschule ein. Die Ganztagsschule soll als Regelform im Schulgesetz verankert werden. Den seit über 20 Jahren bestehenden Schulversuchsstatus wollen wir damit endlich beenden. Wir fordern einen raschen Ausbau der Ganztagsschulen, da der Bedarf in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird. Der demografische Wandel macht sich inzwischen auch an den Schulen Baden-Württembergs bemerkbar. Die SchülerInnenzahlen gehen insgesamt zurück. In Verbindung mit den seit Jahren sinkenden Übergangszahlen zu den Hauptschulen wird dies in den nächsten Jahren zu einem dramatischen Haupt- und Werkrealschulsterben führen, weil diese die erforderlichen und pädagogisch wünschenswerten Mindestgrößen bei Weitem nicht mehr erreichen können. Die Landesregierung hat mit der Einführung der Neuen Werkrealschule diesen Zentralisierungsprozess und das Schulsterben im ländlichen Raum massiv beschleunigt. Wir GRÜNEN wollen deshalb das Anliegen vieler Kommunen, ihre Schulstandorte durch ein größtmögliches Angebot an weiterführenden Bildungswegen innerhalb einer Schule zukunftsfähig auszugestalten, aktiv unterstützen. Die Einführung von zwei- oder dreizügigen Basisschulen als Gemeinschaftsschulen für alle Kinder kann, bei gezielter regionaler Planung, zwei Drittel der Gemeinden eine Sekundarschule ermöglichen. Durch eine Änderung des Schulgesetzes wollen wir das gemeinsame Lernen und Arbeiten von SchülerInnen mit unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft und unterschiedlichen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen voranbringen und den Eltern Wahlfreiheit ermöglichen. Eine Schule für alle" wächst aus der Erfahrung, dass Vielfalt neue Qualitäten des Lernens ermöglicht und Entwicklungsprozesse bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und pädagogischen Fachkräften anstößt und fördert. Um Eine Schule für alle" entwickeln zu können, möchten wir in den jetzigen Regelschulen Kompetenzen für die individuelle Förderung und Begleitung von Kindern auf ihren jeweiligen Bildungswegen aufbauen. Hier brauchen die Regelschulen auch die Erfahrungen und das Rüstzeug der Sonderschulen. Außerdem bedarf es eines Förderprogramms zum Ausbau barrierefreier Schulen. |
Bildungschancen sind Lebenschancen. Sie dürfen
nicht vom Geldbeutel oder sozialen Status der Eltern abhängen. Die SPD setzt deshalb
darauf, dass Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft individuell gefördert
werden. Baden-Württemberg kann es sich nicht länger leisten, auch nur eine
Begabung seiner Bürgerinnen und Bürger Brach liegen zu lassen. Die SPD hat
im Rahmen ihrer Kampagne Bessere Bildung für alle Bildungsaufbruch
in Baden-Württemberg" ein umfassendes Konzept für eine grundlegende
Bildungsreform vorgelegt. Die Basis dieses Konzepts ist ein breites Bildungsverständnis:
wir sehen Erziehung, Bildung und Betreuung nicht abgekapselt voneinander. Die engen
Zuständigkeitsgrenzen zwischen Familie (= Erziehung), Schule (= Bildung) und Jugendhilfe
(= Betreuung) müssen aufgehoben werden. So wurden z.B. in den Kindertageseinrichtungen
die Bildungsaspekte lange eher unterschätzt. Insbesondere die Elternbildung und
-beratung muss in den Kindertageseinrichtungen gestärkt werden. Umgekehrt haben
die Schulen die Themen Betreuung und Erziehung lange vernachlässigt. Für
dieses breite Bildungsverständnis brauchen wir ein neues Zusammenspiel von Eltern,
Bildungsinstitutionen, Kommunen, Jugendhilfe, Wirtschaft und weiteren Akteuren vor
Ort. In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden die entscheidenden Weichen für
seinen weiteren Bildungsweg gestellt. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Sprachförderung
zu. Sprache ist der Schlüssel für Bildungsbeteiligung und gesellschaftliche
Teilhabe. Aus Sicht der SPD ist ein Sprachförderkonzept unabdingbar, das mit Beginn
des Kindergartens einsetzt und zumindest in der Grundschule fortgesetzt wird. Die Dringlichkeit
eines solchen Konzepts wird umso greifbarer, wenn man bedenkt, dass wissenschaftliche
Untersuchungen und auch die Landesregierung selbst davon ausgehen, dass bis zu 30 Prozent
der Kinder pro Jahrgang Sprachförderbedarf haben. Das Sprachförderkonzept
des Landes ist unzureichend. Es zielt auf Kinder im letzten Kindergartenjahr, die also
ein Jahr vor der Einschulung stehen. Diese Förderung ist zum einen viel zu kurz.
Zum andern setzt sie zu spät ein, wenn man bedenkt, dass Kinder in ihren ersten
Lebensjahren besonders empfänglich für Sprachfördermaßnahmen sind.
Sprachfördermaßnahmen bereits bei drei- und vierjährigen Kindern ab
dem Beginn des Kindergartens werden nach dem übereinstimmenden Urteil aller Experten
für wesentlich zielführender gehalten. Die SPD fordert eine integrierte Sprachförderung
in den Kindertageseinrichtungen und zwar von Beginn an. Der Orientierungsplan bietet
hierzu die geeignete inhaltliche Grundlage. Allerdings sind die Einrichtungen mit den
derzeitigen Rahmenbedingungen nicht in der Lage, ihn auch flächendeckend und qualitativ
hochwertig umzusetzen. Das heißt für uns: mehr Personal für die Einrichtungen
und mehr Fort- und Weiterbildungsangebote für die Erzieherinnen und Erzieher.
Zusätzlich brauchen Kinder mit besonderem Förderbedarf auch eine individuelle
Sprachförderung. Auch diese Förderung soll bereits bei Beginn des Kindergartens
einsetzen. Die SPD will zum einen die Anschlussfähigkeit und die Durchlässigkeit
im bestehenden Schulsystem erhöhen. Dies erreichen wir z.B., indem die Absolventen
der Realschulen, die auf ein Berufliches Gymnasium wechseln wollen und die Notenvoraussetzungen
erfüllen, einen Rechtanspruch auf einen Platz in dieser Schulart erhalten. Um
die Durchlässigkeit zwischen Realschule und Gymnasium zu erhöhen, fordert
die SPD, die Inhalte des Bildungsplans für das Gymnasium neu zu verteilen: die
Verdichtung des Stoffes erfolgt nicht wie bisher in der Unter- und Mittelstufe, sondern
in der Oberstufe. Dadurch kann der Lernstress in der Unter- und Mittelstufe reduziert
werden. Im Zuge dessen erhalten die Schülerinnen und Schüler im G8 die mittlere
Reife erst nach der 10. Klasse, und nicht wie heute informell bereits nach der 9. Klasse.
Dadurch werden die Bildungspläne des Gymnasiums wieder kompatibler zur Realschule
und das System durchlässiger. Wir werden die durch den Beginn der 2. Fremdsprache
bestehende Durchlässigkeits-Hürde abbauen. Heutige Hauptschulstandorte sollen
nach dem Willen der SPD die Möglichkeit erhalten, auch einen echten Realschulabschluss
anzubieten. Zum andern will die SPD das Schulsystem in Richtung längeres gemeinsames
Lernen und bessere individuelle Förderung weiterentwickeln. Dies sind die Schlüssel
für bessere Bildungschancen für alle. Gleichzeitig können mit längeren
gemeinsamen Lernzeiten Schulstandorte wohnortnah erhalten werden. Die Schule bleibt
im Dorf". Gerade für den ländlichen Raum bietet das große
Chancen. Nach dem Willen der SPD gibt es im Laufe der nächsten Legislaturperiode
- also bis zum Jahr 2016 - an jedem weiterführenden Schulstandort mindestens 10
Schuljahre. An deren Ende werden alle Abschlüsse der Sekundarstufe I qualifiziert
angeboten. Im Anschluss an die 10-jährige Gemeinschaftsschule bestehen Übergangsmöglichkeiten
in die gymnasiale Oberstufe: entweder am Gemeinschaftsschulstandort oder an einem benachbarten
allgemeinen oder beruflichen Gymnasium. Auf dem Weg zur 10-jährigen gemeinsamen
Schule für alle sollen die Kommunen verschiedene Schulkonzepte umsetzen können,
die Kinder länger gemeinsam lernen lassen, die sie besser individuell fördern
und die zur Situation vor Ort passen. Wir gehen behutsame Schritte, die pragmatische
lokale Lösungen ermöglichen. Dazu gehört z.B. die Option, an Hauptschulstandorten
auch den Realschulabschluss anzubieten. Die SPD fordert, die Ganztagsschule endlich
im Schulgesetz zu verankern. Nur so sind mehr Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen
und die eindeutige Verantwortung des Landes für die Ganztagsschulen zu erreichen.
Die SPD will Ganztagsschulen, die ihrem Namen auch gerecht werden können. Deshalb
wird die SPD die Ganztagsschulen mit zusätzlichem pädagogischem Personal
ausstatten. An echten Ganztagsschulen arbeitet ein Mix an unterschiedlichen pädagogischen
Professionen (z.B. Theater- und Musikpädagogen, Sprachtherapeuten, Sozialarbeiter).
Die Schulen erhalten zusätzliche Budgets, mit denen sie - je nach Bedarf vor Ort
- pädagogisches Personal eigenständig auswählen können. Das Mittagessen
gehört zum pädagogischen Konzept in echten Ganztagsschulen. Das Land und
die Schulträger teilen sich die Kosten für das Mittagsessen, so dass sich
der Eigenanteil der Eltern auf 1 Euro pro Mittagessen beschränkt. Die Landesförderung
der Ganztagsschulen ist seit Jahren völlig unzureichend. Das Ganztagsmodell der
Landesregierung ist in Wahrheit die klassische Halbtagsschule, ergänzt um ein
Mittagessen und ehrenamtliche Betreuung am Nachmittag. Hinzu kommt, dass die meisten
Ganztagsschulen in offener Form geführt werden. Diese Schmalspur-Ganztagsschule"
ist nicht geeignet, die Bildungschancen der jungen Menschen entscheidend zu verbessern.
Zum Ausfallbürgen für das Land sind die Kommunen und die Eltern geworden.
Sie haben den Großteil der Kosten im Zusammenhang mit den Ganztagsschulen zu
tragen. Beim Ausbau der Ganztagsschulen schmückt sich die Landesregierung also
größtenteils mit fremden Federn. Die Schulsozialarbeit gehört aus Sicht
der SPD zum Bildungsauftrag der Schule und damit an jede Schule. Deshalb muss sie auch
als Landesaufgabe begriffen werden. Es bedarf sozialpädagogischer Kompetenz vor
Ort an der Schule, um auf spezifische Problemlagen der Schülerinnen und Schüler
besser eingehen zu |
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11. Bürgerschaftliches Engagement |
Baden-Württemberg ist das Mitmachland Nr. 1 in Deutschland. Fast jeder zweite ist in seiner Freizeit unentgeltlich und ehrenamtlich aktiv. Dieses Engagement werden wir erhalten, fördern und ausbauen durch organisatorische Unterstützung und Vernetzung, öffentliche Anerkennung und Würdigung des Engagements (auf Landesebene: Ehrenamtswettbewerb "Echt gut!") und auch finanzielle Unterstützung. Im Steuerrecht konnten wir bedeutende Änderungen bereits erzielen: Die Übungs-leiterpauschale wurde auf 2.100 erhöht. Für weitere, entgeltliche nebenberufliche Tätigkeiten in einem steuerbegünstigten Verein wurde ein neuer Steuerfreibetrag von 500 pro Jahr als Aufwandspauschale eingeführt. Zudem ist die Besteuerungsgrenze wirtschaftlicher Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften - also insbesondere für Vereinsfeste - und der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von 30.678 auf 35.000 Einnahmen/Jahr angehoben worden. Auch im Spendenbereich kam es zu zahlreichen Erleichterungen. Aktuell hat die CDU-geführte Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein beschlossen. Der Entwurf sieht eine Beschränkung der Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsmitglieder gegenüber dem Verein auf die Fälle der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadensverursachung vor. Die CDU ist und bleibt der Partner des Ehrenamts. |
Bürgerschaftliches Engagement gilt es durch den Ausbau einer Kultur der Anerkennung und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen (z.B. bei Haftungs- und Versicherungsregelungen) zu stärken. Dies ist von erheblich höherer Bedeutung als eventueller steuerliche Anreize und Zuschussregelungen, die gleichwohl in bestimmten Bereichen (z.B. für Übungsleiter im Sport) unverzichtbar sind. |
Ein lebendiges und lebenswertes Gemeinwesen ist geprägt von aktiven und engagierten BürgerInnen. Ihr Engagement verstehen viele Menschen als Beitrag zur Förderung der Solidarität und des Gemeinsinns in der Gesellschaft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fördern dieses bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement, um die weitere Demokratisierung der Gesellschaft und die lebensweltorientierte Solidarität zu unterstützen. Dazu gehört die Anerkennung des Wertes und der Wirkung des Engagements und der Arbeit der Engagierten. Menschen sollen ermutigt werden, sich freiwillig in den vielfältigen Organisationen zu engagieren bzw. selbst Organisationen, Initiativen etc. zu initiieren. Wir GRÜNEN wollen dafür sorgen, dass das Gemeinwesen in Baden-Württemberg durch ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement solidarischer und demokratischer wird. Leider werden unter dem Deckmantel des ehrenamtlichen Engagements nicht selten verdeckte Billigjobs geschaffen, die mit einer Übungsleiterpauschale vergütet werden und hochwertige professionelle Arbeit vor allem im Sozialbereich ersetzen sollen. Gegen diesen fachlich wie menschlich unhaltbaren Trend werden wir uns mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzen. Gerade weil das ehrenamtliche Engagement ein Kernstück einer aktiven Bürgergesellschaft ist, muss es vor Missbrauch geschützt werden. |
Bundestag und Bundesrat haben auf Initiative des damaligen Bundesfinanzministers Steinbrück im Jahr 2007 das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" beschlossen. Dieses Gesetz hat deutliche Verbesserungen gebracht für ehrenamtliche Tätigkeiten im Spendenrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht, bei der Übungsleiterpauschale sowie einen neuen Steuerfreibetrag von jährlich 500 für Entgelte aus ehrenamtlichen und nebenberuflichen Tätigkeiten (Ehrenamtspauschale). Die SPD hatte dieses Gesetz maßgeblich vorbereitet und durchgesetzt. Ab 2011 gibt es weitere steuerliche Verbesserungen für das Ehrenamt durch die Einbeziehung der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer, Vormünder und Pfleger in die bisherige Regelung für Übungsleiter (§ 3 Nr. 26b EStG) mit einer Steuerbefreiung von jährlich 2.100 . Auch diese Verbesserung wurde von der SPD nachdrücklich unterstützt. Wir werden uns weiterhin für zusätzliche FWLV-LT-Wahl-Auswert-Parteienumfr-2011-Umbruch Seite 16 / 21 steuerliche Verbesserungen für das Ehrenamt im Rahmen des finanziell Machbaren einsetzen. Bei Zuschüssen für Vereine und Vereinstätigkeiten aus dem Landeshaushalt ist die SPD immer dafür eingetreten, dass keine Kürzungen erfolgen und im Rahmen von notwendigen Anpassungen auch Verbesserungen erzielt werden können. |
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12. Mittelstand |
Der Mittelstand ist und bleibt das Kernstück unserer Wirtschaft - gerade im Mittelstandsland Baden- Württemberg. Es sind nach wie vor die kleinen und mittleren Unternehmen, die den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg prägen. Speziell in der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde die Beratung für kleine und mittlere Unternehmen gefördert und die Vergabe öffentlicher Aufträge mittelstandsfreundlich gestaltet. Ziel unserer Mittelstandspolitik ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks, der mittelständischen Industrie und des Handels, der Gastronomie, der Freien Berufe und der sonstigen Dienstleistungen zu erhalten und zu stärken. Dazu werden wir das bewährte Zukunftsprogramm Mittelstand fortschreiben. Ein erfolgreiches Instrument zur Innovationsförderung im Mittelstand sind die Innovationsgutscheine". Sie ermöglichen die Intensivierung ihrer Forschungsanstrengungen. Die Unternehmen können die Gutscheine bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen einlösen und so Forschungs- und Entwicklungsaufträge bezahlen. Dieses unbürokratische Instrument der Innovationsförderung wollen wir ausbauen. Außerdem wollen wir uns auf Bundesebene für die Einführung einer steuerlichen Innovationsförderung für den Mittelstand einsetzen. Deregulierung und Abbau der Bürokratie betrachtet die CDU Baden-Württemberg als einen wesentlichen Teil ihrer Mittelstandspolitik. Seit dem Jahr 2000 ist es der Landesregierung gelungen, die Zahl der Verwaltungsvorschriften auf fast ein Drittel zu verringern. Dies ist jedoch nur ein Teilaspekt beim Bürokratieabbau. Wir setzen uns dafür ein, weiterhin alle Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungs-vorschriften des Landes unter allen Aspekten der Entbürokratisierung zu prüfen. Insofern unterstützen wir Ihre Forderungen vollumfänglich. |
Angesichts der großen Bedeutung des Mittelstands
für die Entwicklung des Landes hat die Landesregierung auf Initiative der FDP
bereits im Jahr 2007 ein Zukunftsprogramm Mittelstand entwickelt. Im Juni 2009 erfolgten
wichtige Fortschreibungen. Das Programm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen
aus Industrie, Dienstleistungen, Handwerk, Handel und Freien Berufen in ihrer Innovationsfähigkeit
und Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Es sind sieben Eckpunkte in aller
Kürze zu nennen: |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben Vorschläge für den Abbau von Bürokratie im Mittelstand vorgelegt: Wir fordern beispielsweise, dass alle Kleinstunternehmen - egal ob Einzelkaufleute, Personen- oder Kapitalgesellschaften - bis zu einer bestimmten Unternehmensgröße künftig selbst darüber entscheiden können, ob sie eine Bilanz anfertigen wollen oder nicht. Kleinstunternehmen zahlen bereits für die Erstellung der Bilanz und sie bringt keinen Nutzen. Mit dem Wegfallen der Bilanzierungs- und der Offenlegungspflicht könnten kleine Unternehmen von unsinnigen Regelungen und Bürokratiekosten befreit werden. |
Die Stärkung der mittelständischen Wirtschaft in Baden-Württemberg ist für die SPD von besonderer Bedeutung. Beinahe 99,8 % aller Betriebe im Land sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Beschäftigten. Diese haben knapp 2,3 Millionen sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitskräfte und stellen damit 63,2 Prozent der Arbeitsplätze im Südwesten. Aufgrund der Tatsache, dass sich die mittelständischen Betriebe nicht nur in bestimmten Regionen des Landes ballen, sondern recht gleichmäßig verteilt liegen, ist die Flächenstärke ein weiteres Charakteristikum der Wirtschaftstärke des Landes, das von Seiten der SPD eine besondere Aufmerksamkeit erhält. Nicht nur mit der neuen Publikation des Mittelstandsbriefes der SPD-Landtagsfraktion, dessen dritte Ausgabe soeben erschienen ist und der landespolitische Themen des Mittelstands aufgreift, zeigt die SPD, dass sie die Interessen des Mittelstands, seiner Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Beschäftigten aufmerksam aufnimmt und offensiv vertritt. Auch mit einer Vielzahl von parlamentarischen Initiativen hat die SPD-Landtagsfraktion diese Grundhaltung tatkräftig untermauert. Eine bessere Verkehrsinfrastruktur, die Eindämmung von Wettbewerbsverzerrungen mittels eines Landestariftreuegesetzes und höheren Wertgrenzen bei öffentlichen Ausschreibungen sowie eine bessere Förderung des Mittelstandes bei Forschung und Entwicklung und Innovationen waren und sind für die SPD Schwerpunkt ihrer Wirtschaftspolitik. Aber auch das Thema Bürokratieabbau wird von der SPD gezielt angegangen. Auch wir fordern eine Entlastung unseres Mittelstandes, dem Rückgrat unserer Wirtschaftskraft im Land. Uns ist bewusst, dass der Bürokratieabbau auf allen Verwaltungsebenen ein großes Potenzial zum Kostenabbau für die Unternehmen liefert. Insbesondere bei kleinen Unternehmen kann die Entlastung von bestehendem und neuem bürokratischen Aufwand die kritische Schwelle für die Überlebensfähigkeit des Unternehmens verschieben. Die SPD fordert deshalb den umfassenden Einsatz des nach niederländischem Vorbild entwickelten Standard- Kosten-Modells im Land. Für die SPD ist dies das wichtigste Instrument zur Bürokratie-Folgekosten- Abschätzung. Erst der konsequente Einsatz dieses Rechen-Modells und Erhebungsinstrumentes, schon im Planungsstadium von Gesetzen, Vorschriften und Erlassen, ermöglicht die Arbeit mit belastbaren Zahlen zur Kosten-Abschätzung von Unternehmen, insbesondere kleinen Unternehmen und auch Kommunen. |
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13. Bürokratie |
Der Landesbeauftragte für Bürokratieabbau leistet einen wichtigen Beitrag zur dauerhaften Vorschriftenkontrolle. Unser Ziel bleibt, dass es in Baden-Württemberg nur so viele Gesetze und Regelungen gibt, wie die Bürger wirklich brauchen. Wir stehen dem Rat von Experten aus Wirtschaft, Verbänden und Kommunen offen gegenüber. Deshalb werden wir das Anliegen eines Beirates zum Bürokratieabbau in der nächsten Legislaturperiode überprüfen. |
Das Land hat seit 2004 einen Beauftragten für den Bürokratieabbau. Seit 2010 nimmt der Staatssekretär im Finanzministerium diese Aufgabe wahr. Im Rahmen der Entbürokratisierungsinitiative der Landesregierung wurden bislang fünf Maßnahmepakete zur Entbürokratisierung im Land, beim Bund und bei der EU vom Ministerrat beschlossen und damit wichtige Anstöße zum Bürokratieabbau gegeben. Der Landesbeauftragte für Bürokratieabbau initiiert und koordiniert die systematischen Arbeiten zum Bürokratieabbau, zur Deregulierung und zum Aufgabenabbau. Er ist Ansprechpartner in Sachen Bürokratieabbau für Bürger, Kommunen, Wirtschaft, Verbände und Institutionen. Da erfolgreicher Bürokratieabbau bei der Verhinderung neuer Bürokratie ansetzt, liegt der Schwerpunkt der Arbeit bei der systematischen Vorschriftenprüfung. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften werden unter dem Blickwinkel unnötiger bürokratischer Regelungen und vermeidbarer Bürokratiekosten kritisch durchleuchtet. Ziel ist es, neue Vorschriften so zu gestalten, dass sie möglichst wenig Bürokratieaufwand bei Wirtschaft, Bürgern und Verwaltungen verursachen. Mit dem maßgeblich von der FDP auf den Weg gebrachten Steuervereinfachungspaket des Bundes, das gegenwärtig in Beratung ist, wird ein erheblicher Bürokratieabbau verbunden sein. Das Bundesfinanzministerium beziffert das Entlastungsvolumen auf etwa 3 Mrd. Euro pro Jahr. |
Ein erfolgreiches Bundesland braucht eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung mit motivierten Beschäftigten. Dazu gehören aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsbedingungen mit Vorbildfunktion, etwa hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit auch in Führungsfunktionen, der Arbeitszeitflexibilität und moderner Ansprüche an gute Arbeit, mehr Entscheidungsspielräume für Führungskräfte und Personal durch einen Ausbau der Personalkostenverantwortung vor Ort, die Einstellung neuer MitarbeiterInnen im Angestellten- statt im Beamtenverhältnis, wo immer dies möglich ist, sowie die Besetzung von Leitungsfunktionen auf Zeit. Zu einer ergebnisorientierten öffentlichen Verwaltung gehört auch ein Rechnungswesen, das Aufwand und Ergebnis zutreffend und im Zeitablauf abbildet. Wir sind daher für die Einführung von Elementen der kaufmännischen Buchführung" und der damit verbundenen Instrumente für Planung und Kostencontrolling auf Landesebene. Um den öffentlichen Aufgaben der kommenden Jahrzehnte gewachsen zu sein, muss die Verwaltung eine lernende Organisation" werden und ihre Beschäftigten konsequent weiterbilden. Die zunehmende Tendenz zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen oder gar Leiharbeit im öffentlichen Dienst lehnen wir ab. |
Die SPD unterstützt diese Forderung, wobei darauf zu achten ist, dass durch einen weiteren Beirat nicht weitere Bürokratie entsteht. |
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14. Länderfinanzausgleich |
Die CDU Baden-Württemberg teilt diese Forderung ganz und gar. Wir stehen zur Solidarität mit anderen Bundesländern. Wir fordern von ihnen aber auch eigene Verantwortung ein. Einen bedingungslosen Länderfinanzausgleich, der bei den Nehmerländern völlig falsche Anreize setzt, lehnen wir ab. Wir halten es für untragbar, dass sich viele Empfängerländer Ausgaben leisten, auf die das Zahlerland Baden-Württemberg aus Vernunft verzichten muss. Unser Ziel ist: Der Länderfinanzausgleich muss neben einer richtig verstandenen Solidarität einen fairen Wettbewerb schaffen, der Gestaltungsräume eröffnet und Leistungsgerechtigkeit sichert. |
Wir streben eine grundlegende Reform des Länderfinanzausgleichs an - mit einem niedrigeren Ausgleichsniveau und deutlich geringeren Grenzbelastungen. Die jetzige Form des Länderfinanzausgleichs führt zu Übernivellierungen, schwächt - weil wettbewerbsfeindlich - die Wirtschaftskraft der Geber- wie der Nehmerländer, und ist verfassungsrechtlich außerordentlich fragwürdig. Baden-Württemberg hat in den Jahren seines Bestehens mehr in den Länderfinanzausgleich eingezahlt, als das Land insgesamt Schulden aufgenommen hat. Aus all diesen Gründen ist es unabdingbar, gemeinsam mit anderen Ländern Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben; nur auf diesem Weg wird es möglich sein, gegen den Widerstand der Nehmerländer eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs zu erreichen. |
Der Länderfinanzausgleich soll nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch finanzschwachen Ländern eine angemessene Aufgabenerfüllung ermöglichen. Wegen einer Zahllast von derzeit über 1,6 Mrd. Euro wettert die Landesregierung zwar gegen den Länderfinanzausgleich, hat aber kein eigenes Konzept für eine Reform vorgelegt. Diese Reform, die nach den Vereinbarungen in der Föderalismuskommission II erst 2019 stattfinden muss, soll die Zielsetzung von Artikel 106 des Grundgesetzes im Sinne einer angemessenen Finanzausstattung der Länder aus der Steuerverteilung stärker berücksichtigen, d.h., wir brauchen ein aufgabenbezogenes und kein einnahmenbezogenes Konzept. Dies spricht für einen vertikalen Finanzausgleich (Bund/Länder) anstelle eines horizontalen Finanzausgleichs (Länder/Länder). |
Die SPD unterstützt die Forderung nach einer Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, der die Interessen von Baden-Württemberg besser als bisher berücksichtigt. Der jetzige Länderfinanzausgleich wurde von der Landesregierung 2001 mit ausgehandelt und mit beschlossen. Darin enthalten ist auch eine Gültigkeitsdauer bis 2019. Damals hatten alle Fraktionen im Landtag mit Ausnahme der SPD diese Neuregelung begrüßt. Die SPD hatte als einzige Fraktion im Landtag bereits damals darauf hingewiesen, dass Baden-Württemberg bei dieser Regelung im Vergleich mit den anderen Bundesländern schlecht wegkommt. Noch im Jahr 2009 hat die Landesregierung die Ergebnisse der Föderalismusreformkommission II unter dem Ko-Vorsitz des damaligen Ministerpräsidenten Oettinger begrüßt, die nicht nur die Festschreibung des derzeitigen Länderfinanzausgleichs bis 2019 bekräftigte, sondern eine zusätzlichen Finanztransfer für besonders stark verschuldete Länder beinhaltete. Deshalb kommt der Kurswechsel der Landesregierung beim Thema Länderfinanzausgleich etwa ein Jahr vor der Landtagswahl doch etwas abrupt daher. Dennoch ist er in der Sache richtig. Die Änderung des Länderfinanzausgleichs im Interesse von Baden-Württemberg sollte aber nicht als bloßes Wahlkampfthema missbraucht werden. Dazu ist das Thema für unser Bundesland zu wichtig. |
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15. Regenerative Energie |
Die CDU will die Wende hin zu den erneuerbaren Energien. Mit dem Klimaschutzkonzept 2020Plus" haben wir den Weg in eine klimaneutrale Zukunft geebnet. Wir wollen bis 2020 die energiebedingten CO2- Emissionen gegenüber 1990 um 30 % senken und gleichzeitig Versorgungssicherheit und Preisstabilität erreichen. Mit der maßvollen Laufzeitverlängerung gewinnen wir Zeit, den dringend notwendigen Netzausbau voranzutreiben und Speichertechnologien zu entwickeln. Wir werden ab 2018 die Kernkraftwerke im Land nach und nach vom Netz nehmen. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Baden-Württemberg trotz eines Anteils der Kernkraft an der Stromerzeugung von derzeit ca. 50 % Strom importieren muss, um die Versorgung sicherzustellen. |
Mit dem Energiekonzept Baden-Württemberg
2020 wurden durch die CDU/FDP-Landesregierung Ziele und Möglichkeiten eines ökologischen,
wirtschaftlichen und sicheren Energiemix für Baden-Württemberg formuliert,
die in engem Zusammenwirken von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Politik
erreicht werden sollen. Wir werden den Schwerpunkt landespolitischer Maßnahmen
weiterhin auf die Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich regenerativer
Energien setzen, um damit die Grundlagen für einen langfristigen Übergang
zu neuen Energieversorgungsstrukturen wie solaren Wasserstofftechnologien oder E-Mobilität
zu legen und zugleich den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken
und neue Exportmärkte zu erschließen. Hierzu wollen wir Forschung, Industrie
und Mittelstand noch stärker vernetzen; Wettbewerb und Transparenz auf den Strom-
und Gasmärkten weiter verbessern. Nur durch marktwirtschaftliche Impulse auf der
Nachfrageseite kann ein europaweit funktionierender Energie-Binnenmarkt entstehen.
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen Baden-Württemberg beim Ausbau der erneuerbaren Energien an die Spitze der Bundesländer bringen. Unser Land gehört zu den Regionen in Deutschland, die von zukünftigen Klimaveränderungen besonders stark betroffen sein werden. Zwar hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren - im Fall des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes auch mit unserer Unterstützung - einzelne Vorhaben zur Senkung des CO2-Aufkommens auf den Weg gebracht. Gemessen an den Herausforderungen reichen die bislang ergriffenen Maßnahmen aber bei Weitem nicht aus. Nach wie vor gibt es in zahlreichen Bereichen (z.B. bei der Gebäudesanierung, der Stromerzeugung, im Verkehrssektor und in der Abfallwirtschaft) erhebliche, bislang völlig ungenutzte CO2-Minderungspotenziale. Wichtige Teilbereiche der Klimaschutzpolitik liegen dank der bisherigen CDU/FDP-Regierung seit geraumer Zeit brach. Sogar Rückschritte sind zu verzeichnen, wie der rückläufige Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung zeigt. Für eine Technologieregion wie Baden-Württemberg birgt die notwendige grundlegende ökologische Modernisierung der Energieerzeugung und -nutzung große wirtschaftliche Chancen. Im Bereich der industriellen Fertigung, des Handwerks und des Dienstleistungssektors können Tausende neuer Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir wollen Baden-Württemberg in puncto Klimaschutz zu einer europäischen Musterregion entwickeln. Mit einem ambitionierten Energie- und Klimaschutzkonzept wollen wir die Treibhausgase bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um 40 Prozent verringern. Im Zentrum steht dabei für uns die konsequente Anwendung der drei E"s: Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Energien und Erhöhung der Energieeffizienz. |
Wir wollen unsere Energieversorgung so umbauen, dass wir bei weniger Ressourcenverbrauch und Umweltbelastung saubere Wärme- und Bewegungsenergie sowie Strom produzieren. Dazu wollen wir die Atomkraftnutzung, wie 2001 festgelegt, bis 2022 vollständig beenden, die beiden alten AKW in Neckarwestheim und Philippsburg umgehend abschalten und keine neuen Kohlekraftwerke bauen. Zugleich sollen die Erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden. So wäre es z.B. beim Strom möglich, uns bis 2020 zu 40% und bis 2050 zu 100 aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Erdwärme zu versorgen. Die starke Wärmedämmung aller neuen Gebäude sowie Sanierung aller bestehenden älteren Gebäude spart wiederum den größten Anteil der Wärmeenergie, so dass sich der Rest" des Wärmebedarfs über Solarkollektoren, Blockheizkraftwerke und Erdwärme abdecken lässt. |
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16. Politische Bildung |
Demokratie ist ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt. Das Interesse der Menschen an der Politik und an ehrenamtlichem Engagement muss deshalb gefördert werden. Umgekehrt lebt Politik vom ehrenamtlichen Engagement von Menschen - in Vereinigungen, Interessenverbänden, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und politischen Parteien. Wir sind davon überzeugt, dass der Politischen Bildung in diesem Kontext eine entscheidende Rolle zukommt. Sie ermutigt zur aktiven Teilnahme an der Demokratie und ermutigt zur Verantwortung. Politische Bildung schärft das Bewusstsein für unsere Demokratie, gibt Orientierung und vermittelt Werte. Damit trägt sie in Zeiten von technologischem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wandel in hohem Maße zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei. Wir sprechen im Rahmen einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Haushaltspolitik dafür aus, Politische Bildung weiterhin ausreichend zu fördern. |
In der jetzigen Situation, die in Bezug auf die Haushaltslage des Landes noch von den Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise geprägt ist, sind zusätzliche Ausgaben nur in Ausnahmefällen möglich. Das Niveau der politischen Bildung muss auf einem hohen Stand gehalten werden; darüber hinausgehende Zusagen wären leichtfertig. |
Wir räumen der politischen Bildungsarbeit außerhalb der Schulen ebenfalls einen hohen Stellenwert ein und wollen ihre Finanzierung sicher stellen. |
Demokratie ist kein Selbstläufer". Sie ist an Voraussetzungen gebunden: so z. B. an dauerhafte, vielfältige und für alle bestehende Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe, die damit verknüpften positiven Erlebnisse und die Grundinformationen über Institutionen und Prozesse. In diesem Sinne will Demokratie gelernt und erlebt sein. Politische Bildung und das Demokratie lernen" spielen dabei eine entscheidende Rolle. Sie sollten in allen Bildungseinrichtungen fester Bestandteil sein. Bildungseinrichtungen sind in besonderer Weise Orte des sozialen, politischen und gesellschaftlichen Lernens. Die SPD will der politischen Bildung in Baden-Württemberg Flügel verleihen. Insbesondere die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss vorangebracht werden. So tritt die SPD für eine Änderung der Gemeindeordnung ein, um die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu erweitern und verbindlich zu verankern. Das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen soll auf 16 Jahre abgesenkt werden. Politische Bildung beginnt in Baden-Württemberg zu spät. Im Curriculum der ErzieherInnenausbildung fehlt sie. Das ist völlig unverständlich. Der Gemeinschaftskundeunterricht in der Schule muss bereits in der 5. Klasse beginnen und wieder ein eigenständiges Unterrichtsfach werden. Gemeinschaftskundeunterricht genießt in Baden-Württemberg Verfassungsrang und darf deswegen nicht bis zur Unkenntlichkeit in Fächerverbünden versteckt werden. Zur politischen Bildung bzw. zum Demokratie lernen gehören auch Soziales Lernen und Moral lernen. In der Lehreraus- und fortbildung müssen dazu spezifische Methoden und Inhalte vermittelt werden. Die Jugendverbände in Baden-Württemberg, die jahrzehntelange Erfahrung in der politischen Bildungsarbeit und im Bereich Demokratie lernen" haben, sind landesweit mit gerade einmal 38 Bildungsreferenten ausgestattet. Die SPD fordert, die Zahl der Bildungsreferenten zu erhöhen. Politische Bildung muss auch niederschwellig vorgehalten werden. Das bedeutet eine Milieuorientierung und spezifische Ausrichtung der Programme und Angebote auf die jeweiligen Zielgruppen. Die Kürzungspolitik der letzten Jahre im Bereich der politischen Bildung und Erwachsenenbildung muss gestoppt werden. Die SPD fordert, die Landeszuschüsse für die öffentlich geförderte Weiterbildung schrittweise auf den bundesweiten Durchschnittswert anzuheben. Denn politische Bildung darf nicht am ökonomischen Druck scheitern und schon gar nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Menschen. Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) wurde in den letzten Jahren bis an die Schmerzgrenze heruntergespart". Trotz steigender Ansprüche und Anforderungen wurden Stellen gestrichen. Das hervorragende Internetangebot kann nur durch Einsparungen an anderer Stelle realisiert werden. Bei den Politischen Tagen" an Schulen muss die Landeszentralen schon Teilnehmergebühren verlangen. Der Jahresetat der LpB beträgt ca. 6 Mio. Euro, was einer jährlichen Ausgabe von etwa 58 Cent pro Einwohner des Landes entspricht. Das ist nicht gerade üppig. Die SPD setzt sich deshalb für eine bessere finanzielle Ausstattung der LpB ein, damit sie ihrer Aufgabe, die für den Zusammenhalt unserer demokratischen Gesellschaft so wichtig ist, auch in Zukunft gerecht werden kann. |
Zusammengestellt, Stuttgart, den 28.01./ 09.02.2011 Georg Hiller Landesgeschäftsführer